Betriebsmedizin
Wir bieten das gesamte Spektrum an betriebsmedizinischen Untersuchungen an. Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen, Einstellungsuntersuchungen, und Führerscheinverlängerung.
Eignungsuntersuchung/
Grundsatzuntersuchungen
(ehemals DGUV G25, G37 etc.)
Die alten DGUV Begriffe, wie etwa G20, G41 etc. sind seit 2018 nicht mehr zu verwenden. Sie sind jetzt in der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) enthalten. Das bedeutet, es sind nun Vorsorgeuntersuchungen, die einen empfehlenden, beratenden Charakter haben.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
(nach der ArbMedVV)
Arbeitsmedizinische Vorsorge ist eine beratende und informierende Untersuchung. Der Arbeitgeber erhält nach Abschluss der Untersuchung lediglich eine Teilnahmebescheinigung. Ansonsten unterliegen ALLE Untersuchungsergebnisse und medizinischen Daten uneingeschränkt der ärztlichen Schweigepflicht. Vorsorge kann für folgende Gefährdungen durchgeführt werden:
Tätigkeit mit Gefahrstoffen, biologischen und physikalischen Gefährdungen.
Angebots- oder Pflichtvorsorge?
Pflichtvorsorge bedeutet, der Arbeitgeber MUSS sie zumindest anbieten. Pflichtvorsorge bedeutet, der Arbeitnehmer MUSS sie annehmen, oder sich diesbezüglich zumindest beraten lassen.
Gutachten Führerschein
FEV Anlage 5 und 6
Wir bieten die gesamte Untersuchung, inkl.
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Sehvermögen (Anlage 6.2.1)
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ärztlichem Gutachten (Anlage 5.1)
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Reaktionstest (Anlage 5.2)
Für LKW und Bus-Führerscheine (Erteilung und Verlängerung), sowie die Fahrgastbeförderung, auch P-Schein (Personenbeförderungsschein) genannt.
Viele weitere Atteste und Leistungen finden Sie hier